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ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
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- ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07
Auch die durch das Arbeitsgericht Bochum entschiedene Sache (vom 11. April 2000 - 3 Ca 707/00) weist diese Besonderheit auf, denn die dortige Klägerin arbeitet bei dem Betriebsübernehmer weiter, ohne dass hierüber Streit entstanden wäre. - LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
Auszug aus ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07
Der Arbeitnehmer, der den Standpunkt bezog, die gegenüber ihm ausgesprochene Kündigung verfalle der Unwirksamkeit nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, weil sie wegen eines Betriebsüberganges ausgesprochen worden sei, konnte daher ausschließlich Klage nach § 256 Abs. 1 ZPO erheben (vgl. LAG Hamm vom 26. November 1998 - 4 Sa 384/98 - Leitsatz 1). - BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07
In der Entscheidung vom 24. August 2006 (NZA 2007, Seite 328) erläutert das Bundesarbeitsgericht die prozessrechtlichen und materiellrechtlichen Auswirkung der (fort-)bestehenden Passivlegitimation des Betriebsveräußerers näher. - LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07
An alledem ändert auch die klägerseits angezogene Entscheidung des LAG Hamm vom 02. Dezember 1999 (ZIP 2000, 325 - 4 Sa 1153/99) nichts.